Strom- und handelsintensive Unternehmen können in den Abrechnungsjahren 2026 bis 2028 von einer Entlastung ihrer Stromkosten profitieren. Grundlage dafür ist die entsprechende BAFA-Richtlinie. Voraussetzung ist unter anderem, dass mindestens 50 Prozent der erhaltenen Förderung in Maßnahmen zur Dekarbonisierung investiert werden.
Unser kompakter Überblick erläutert die wichtigsten Antragsvoraussetzungen und Fristen. Ein praxisnahes Rechenbeispiel zeigt außerdem, wie hoch das mögliche Entlastungspotenzial für Ihr Unternehmen ausfallen kann.

